E R K L Ä R U N G

Diese Erklärung gilt für

a)    Teilnehmer einer von der Bikeschool Eggental, oder vom Hotelbetreiber bzw. eines Dritten, der im Auftrag der Bikeschool Eggental, tätig wird, geführten Ausfahrt

b)    für nicht geführte Ausfahrten auf vom Hotelbetreiber oder Dritten (auch im Auftrag des Hotelbetreibers) angebotenen bzw. ausgeschriebenen Touren

c)    für Ausfahrten mit eigenen bzw. vom Hotelbetreiber oder einem Dritten im Auftrag des Hotelbetreibers zur Verfügung gestellten Material.

Der Teilnehmer hat in  Kenntnis davon zu sein, dass die Ausübung des Radsports nachstehend angeführten Risiken unterliegt, für die Bikeschool Eggental bzw. der Hotelbetreiber keine Verantwortung übernehmen kann und verzichtet auf jedwede Anspruchsstellung gegen die Bikeschool Eggental bzw. den Hotelbetreiber oder in dessen Auftrag tätige Dritte.

Diese Erklärung gilt sowohl für die Bikeschool Eggental, bzw. für vom Hotelbetreiber oder in dessen Auftrag tätigen Dritten erbrachte unentgeltliche Leistungen wie auch für entgeltliche Leistungen.

Die Ausübung des Radsports erfolgt auf öffentlichen wie auf Privatstraßen. Die Bikeschool Eggental, bzw. der Hotelbetreiber bringen zur Kenntnis, dass allfällig verhängte öffentlich rechtliche bzw. privatrechtliche Benützungsverbote von den Teilnehmern zu respektieren sind. Für allfällige Verstöße gegen verhängte Verbote haftet jeder für sich. Die Tatsache, dass eine Tour in eine Tourenbeschreibung aufgenommen wird bzw. eine gewisse Wegstrecke im Zuge einer geführten Tour vorgegeben wird, entbindet den einzelnen Benützer nicht von der Einhaltung bestehender Verbote. Soweit öffentliche Straßen bzw. Wege befahren werden, sind die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung von jedem Teilnehmer einzuhalten.
Der Teilnehmer ist in Kenntnis, dass die Ausübung des Radsports körperliche Gesundheit und Fitness erfordert. Er anerkennt, dass es der Bikeschool Eggental, bzw. dem Hotelbetreiber oder Tourenführer nicht möglich ist, den Zustand der körperlichen Gesundheit bzw. körperlichen Fitness vor Aufnahme der Tour zu überprüfen. Der Teilnehmer passt, sein Fahrverhalten seiner körperlichen Fitness an. Der Teilnehmer muß zum Zeitpunkt des Antritts der Tour in bester Gesundheit sein. Er muß selbst, insbesondere bei Bergabfahrten eine dem Gelände angepasste Geschwindigkeit wählen, da nicht nur mit Fahrverkehr auch auf Forststraßen gerechnet werden muss sondern auch Beeinträchtigungen von Straßen und Wegen vorliegen können, die ein sofortiges sicheres Anhalten notwendig machen.

Der Teilnehmer anerkennt, dass die Ausübung des Radsports in der freien Natur, teilweise im alpinen Gelände stattfindet und anerkennt die diesbezüglichen objektiven Gefahren. Er passt, sein Fahrverhalten den jeweiligen äußerlichen Gegebenheiten an. Er nimmt zur Kenntnis, dass, gerade im alpinen Gelände, der Zustand von Wegen sich innerhalb kürzester Zeit sehr verändert darstellen kann und erklärt, sein Fahrverhalten darauf anzupassen. Er trägt, aus der Nichtverwendung von Schutzvorrichtungen (Helm, Handschuhe usw.) entstehende Schäden selbst und auf die Geltendmachung diesbezüglicher Ansprüche gegen die Bikeschool Eggental bzw. den Hotelbetreiber oder in dessen Auftrag tätige Dritte verzichtet dieser. Er weiß, dass, gerade im alpinen Gelände, die Witterungsverhältnisse innerhalb kürzester Zeit einer großen Veränderung unterliegen können und wird seine Ausrüstung und die zeitliche Koordination auf diese Umstände einstellen. Soweit es sich um geführte Touren handelt, unterliegt der Teilnehmer einem Weisungsrecht des Tourenführers. Bei Missachtung des Weisungs-rechtes hat der Tourenführer das Recht, den sich nicht Unter-ordnenden von der weiteren Teilnahme an der geführten Tour auszuschließen.

Der Teilnehmer weiß, dass durch die zu sich nahme von Alkohol bzw. sonstigen, die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Medikamente bzw. Substanzen das Fahrverhalten erheblich beeinträchtigt werden kann und nimmt allfällige daraus resultierende Risiken in seine eigene Verantwortung.

Der Teilnehmer weiß, dass im Falle der Übernahme eines Fahrrades vom Tourenveranstalter bzw. eines Leihrades, dass von einem dritten Verleiher zur Verfügung gestellt wird, dieses auf seinen technischen Zustand hin überprüft zu haben und erklärt den mängelfreien und technisch einwandfreien Zustand des Fahrrades. Er weiß, aus all-fälligen Schäden, die auf einen Mangel des Fahrrades zurückzuführen sind, auf Anspruchstellung gegen Tourenveranstalter, bei ihm tätigen Dritten sowie sonstigen Dritten zu verzichten.

Sollte der Teilnehmer mit einem eigenen Fahrrad teilnehmen, weiß der Teilnehmer, dass sich dieses Fahrrad im technisch einwandfreien Zustand befindet und verzichtet auf eine technische Überprüfung durch den Tourenveranstalter.

Der Teilnehmer muß wissen dass er ausreichend privat-haftpflichtversichert ist, um die Abdeckung allfälliger Schäden, die Dritten entstehen, zu gewährleisten. Sollte der Teilnehmer von Dritten geschädigt werden, verzichtet der Teilnehmer jedenfalls auf Rückersatz gegenüber Veranstalter bzw. in dessen Auftrag tätigen Dritten.